LEISTUNGEN


Ihre Zufriedenheit hat für mich stets höchste Priorität. 

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich eine reine Privatpraxis für Heilpraktik betreibe.

Ich bin examinierter, studierter Physiotherapeut (B.Sc. Physiotherapie), Heilpraktiker, habe die Osteopathie-Weiterbildung erfolgreich bestanden und ich bin Mitglied im Osteopathieverband BVO.

Individuelle Behandlungszeiten


In der Regel beträgt die Behandlungszeit ca. 45 - 60 Minuten. Es kommt allerdings vor, dass eine Behandlung weniger oder auch mehr Zeit in Anspruch nimmt. Bitte sehen Sie dies nicht als starren Zeitrahmen an, sondern lediglich als Richtgröße.


Eine Erstbehandlung nimmt in der Regel etwa 60 Minuten in Anspruch.


Die Folgebehandlungen benötigen meist etwas weniger Zeit und benötigen etwa 45 Minuten.

Private Krankenkasse


Patienten, die privat krankenversichert sind, erhalten nach Ihren individuell abgeschlossenen Tarifen eine volle oder anteilige Kostenerstattung. Auch hier bitte ich Sie sich vorher bei ihrer Versicherung über die Kostenübernahme zu informieren.


Preisgestaltung Private Versicherung


Sofern Sie privat versichert sind, erfolgt die Erstellung der Kosten für ihre Behandlung nach der Gebührenverordnung der Heilpraktiker.




Gesetzliche Krankenkassen


Die Kosten für eine osteopathische Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in Deutschland nicht übernommen.

Sollten Sie gesetzlich versichert sein, haben Sie evtl. die Möglichkeit, die Kosten bei ihrer Zusatzversicherung geltend zu machen.


Natürlich können Sie die Kosten zunächst selbst tragen und versuchen diese für die Behandlung bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einzureichen, da viele GKV's ihren Mitglieder mittlerweile anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen erstatten. 

Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die anteilige Kostenübernahme Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Sie dazu Fragen haben, schreiben Sie mir bitte eine Email.



Preise gesetzliche Versicherung


Falls Sie gesetzlich versichert sind, benötigen Sie für die anteilige Kostenerstattung in der Regel ein sogenanntes Selbstzahler-Rezept von ihrem Arzt und können dies bei Ihrer Krankenversicherung zusammen mit der Rechnung für Ihre Osteopathiebehandlung einreichen.


 Bitte informieren Sie sich vorab bei ihrer Versicherung über die Kostenerstattung.


Den finanziellen Aufwand für Ihre Therapie legen wir gemeinsam vor Behandlungsbeginn fest. Dazu biete ich Ihnen eine kostenlose Erstberatung an.



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